ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Allgemeines

1.1 Für den stationären Geschäftsverkehr von ASG Haustechnik, mit der Geschäftsbezeichnug „DeinNeuesBad“, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1150 Wien, Kriemhildplatz 10/3, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz die „AGB“). ASG Haustechnik wird nachfolgend kurz als der „Verkäufer“ bezeichnet, der Vertragspartner der ASG Haustechnik als „Käufer“.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen stationären Geschäftsverkehr mit dem Verkäufer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Käufers wird allgemein widersprochen. Eine schlüssige Anerkennung abweichender AGB von Käufern ist, auch im Fall vorbehaltloser Leistungserbringung durch den Verkäufer, ausgeschlossen.

1.3 Diese AGB können jederzeit auf www.deinneuesbad.at/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

2.1 Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend, soweit sie gegenüber dem Käufer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Käufers gilt erst mit Erhalt einer Auftragsbestätigung als angenommen, wodurch ein bindender Vertrag zustande kommt (Vertragsabschluss).

2.2 Grundlage der Auftragsbestätigung und des darin angeführten Entgelts (Auftragssumme) sind die vom Käufer bekanntgegebenen Raummaße. Diese werden auch der der Auftragsbestätigung beigelegten planlichen Darstellung der bestellten Ware zugrunde gelegt. Sollten die vom Käufer bekanntgegeben Raummaße nicht den tatsächlichen Gegebenheiten (Naturmaße) entsprechen, ist der Verkäufer zu einer Anpassung des Auftrags und des darin angeführten Entgelts berechtigt, aber nicht verpflichtet.

2.3 Ein Kostenvoranschlag wird vom Verkäufer nach bestem Fachwissen erstellt. Vom Verkäufer wird jedoch keiner Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Verkäufer den Käufer hiervon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von höchstens 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise werden vom Verkäufer in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

3.2 Die im Rahmen des Vertragsabschlusses vereinbarte Auftragssumme wird wie folgt zur Zahlung fällig:

a. 50 % (in Worten: vierzig Prozent) der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung;

b. weitere 30 % (in Worten: dreißig Prozent) der Auftragssumme bei Beginn der Fliesenlegearbeiten beim Käufer.

c. Restbetrag bei Fertigstellung

Vom Verkäufer gelegte (Teil-)Rechnungen über die in den Punkt 3.2 lit a. und b. genannten Beträge sind unmittelbar ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

4. Auftragsänderungen

4.1 Festgehalten wird, dass andere Käufer des Verkäufers in der Praxis mitunter nach Vertragsabschluss geringfügige Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen wünschen (zB abweichende Oberflächen von Möbeln oder Modelle von Sanitärgegenständen). Der Verkäufer wird sich darum bemühen, derartige geringfügige Änderungswünsche des Käufers umzusetzen, sofern diese vom Käufer binnen längstens einer Woche nach Vertragsabschluss schriftlich bekannt gegeben werden; ein Rechtsanspruch des Käufers hierauf besteht allerdings nicht. Verspätetet bekanntgegebene Auftragsänderungen gelten dem Verkäufer gegenüber als nicht angebracht und gilt sohin der ursprüngliche Leistungsumfang laut Auftragsbestätigung als vereinbart.

4.2 Die Kosten von vom Käufer nach Vertragsabschluss gewünschten Auftragsänderungen werden von der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme nicht erfasst. Im Rahmen von Auftragsänderungen zu erbringende Leistungen des Verkäufers werden erst nach schriftlicher Einigung über den zugehörigen Leistungsumfang und Preis ausgeführt und dem Käufer gegenüber gesondert in Rechnung gestellt. Punkt 3.2 dieser AGB gelten diesbezüglich sinngemäß.

5. Erfüllungsort und Gefahrtragung

5.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

5.2 Kosten und das Risiko des Transports (Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware) trägt der Käufer, sofern dieser ein Unternehmer ist. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, gilt bezüglich des Transportrisikos, dass die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Käufer übergeht, sobald die Ware diesem oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die vom Verkäufer verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des für die gelieferte Ware vom Käufer geschuldeten Entgelts im Eigentum des Verkäufers.

6.2 Handelt es sich beim Käufer um einen Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.

7. Verzug und Rücktritt

7.1 Die Lieferfristen und -termine werden vom Verkäufer nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen und-termine sind grundsätzlich unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer.

7.2 Lieferzeitüberschreitungen des Verkäufers infolge höherer Gewalt (bspw Unwetter, Arbeitskampf oder Seuchen) lösen dem Käufer gegenüber keine Verzugsfolgen aus und gilt in einem solchen Fall die spätere Lieferung als rechtzeitig erfolgt.

7.3 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen – Nachfrist möglich. Nachfristsetzung und Vertragsrücktritt sind durch den Käufer mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

7.4 Zum vereinbarten Termin vom Käufer nicht abgenommene Ware (Annahmeverzug) wird für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers eingelagert, wofür dem Verkäufer eine Lagergebühr von EUR 25,00 (in Worten: fünfundzwanzig Euro) pro angefangenem Kalendertag gebührt.

Zugleich ist der Verkäufer weiterhin dazu berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen.

7.5 Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, kann dieser gemäß § 3a KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag überdies zurücktreten, wenn – ohne seine Veranlassung – für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Verkäufer im Zug der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Als maßgeblich gelten folgende Umstände:

a. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Verkäufers erbracht oder vom Käufer verwendet werden kann;

b. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile;

c. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung; sowie

d. die Aussicht auf einen Kredit.

Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Käufer erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und der Käufer eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.

Das vorgenannte Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, sofern er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder der Verkäufer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

8. Verzugszinsen und Mahnspesen

8.1 Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer schuldhaft in Verzug, werden jährliche Verzugszinsen in Höhe von 12 % (in Worten: zwölf Prozent) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vereinbart.

8.2 Bei einem durch den Käufer verschuldeten Zahlungsverzug ist der Verkäufer überdies berechtigt, ein befugtes Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsbetreibung zu beauftragen und dem Käufer die hierfür angefallenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Gewährleistung

9.1 Bei Mängeln der an den Käufer übergebenen Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Käufer, sofern es sich beim Käufer um einen Unternehmer handelt. In diesem Fall ist das Vorliegen von Mängeln vom Vertragspartner nachzuweisen und findet § 924 ABGB keine Anwendung.

9.3 Auftretende Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spezifiziert und schriftlich sowie unter Vorlage einer Foto- oder Videodokumentation von Sachmängeln zu rügen.

9.4 Die Anwendbarkeit des § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten des Käufers wird ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

10.1 Der Verkäufer haftet in sämtlich in Betracht kommenden Fällen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich für Personenschäden.

10.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden bzw Schäden aus Ansprüchen Dritter wird eine Haftung des Verkäufers ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.2 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder sonstigen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträgen, einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen dieser AGB oder sonstiger zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossener Verträge, über deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Käufers vereinbart.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines sonstigen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder eines sonstigen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrags. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt sinngemäß im Fall von Regelungslücken.

12.2 Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden zu diesen AGB oder eines sonstigen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine gänzliche oder teilweise Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht.

Wien, im November 2023